BITMi: Leider nur wenig Verbesserung bei Störerhaftung

Aachen/Berlin, 17. Juni 2015 – Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) sieht kaum eine Verbesserung im neuen Gesetzesentwurf zur Störerhaftung, welcher am Montag der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt wurde. Zwar hat die Bundesregierung in dem vorliegenden Gesetzesentwurf die vom BITMi scharf kritisierte Trennung zwischen Privatperson und kommerziellem Anbieter abgeschafft. Dennoch bleiben für beide bürokratische Hürden. „Die Registrierungs- bzw. Anmeldepflicht erschwert die einfache und unkomplizierte Öffnung und eine gemeinsame Nutzung digitaler Infrastrukturen“ beklagt BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. „Gerade in Zeiten, wo der Ausbau digitaler Infrastrukturen hinkt, können hier Drahtlosstrukturen ein immer wichtigerer Zugangspunkt für Unternehmen und Nutzer werden. Sicher möchten wir, dass niemand Rechtsverstöße im Netz begeht. Die vorliegende Methode scheint uns jedoch ungeeignet, dies zu gewährleisten. Mehr Aufklärung, insbesondere über Urheberrecht, scheint aus unserer Sicht dringend angebracht.“

Auf Kritik stoßen außerdem die Regelungen zu gefahrgeneigten Diensten, welche speziell für Host-Provider Rechtsunsicherheit schaffen. „Die Formulierungen zu den gefahrgeneigten Diensten waren bereits im alten Gesetzesentwurf schwierig, da sie eine Umkehr der Beweislast für Provider zumindest nicht ausgeschlossen haben. Mit dem neu hinzugefügten Satz, dass rechtswidrige Inhalte durch den Berechtigten gelöscht werden können müssen, wird dieses Problem weiter verstärkt und nimmt die Provider in Haftung“ erklärt Grün.

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.200 IT-Unternehmen und ist damit der größte Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland. Unter seinen Mitgliedern befinden sich auch Unternehmen aus dem Kryptografie- und Sicherheitsbereich.

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