DGHS verleiht Arthur-Koestler-Preis 2014 an Dr. Ralph Giordano

(dgpd Berlin) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) verleiht den Arthur-Koestler-Preis 2014 dem Publizisten Dr. Ralph Giordano. Das Vereinspräsidium ehrt mit dem DGHS-Medienpreis dessen Lebenswerk und Einstellung zum Thema Selbstbestimmung. Der 1923 geborene Giordano begann seine journalistische Tätigkeit bei der „Allgemeinen Jüdischen Wochenzeitung“ und schrieb zahlreiche Bücher. 1982 veröffentlichte er das autobiographisch gefärbte Buch „Die Bertinis“, das später vom ZDF als Serie verfilmt wurde. 1987 erschien „Die zweite Schuld oder Von der Last, Deutscher zu sein“. Im Jahr 2005 bekannte er gegenüber dem „stern“, dass seine krebskranke Frau „Sterbehilfe“ erfahren hatte.

Giordano unterstützte im Oktober dieses Jahres die von DGHS und Giordano-Bruno-Stiftung initiierte Kampagne „Mein Ende gehört mir. Für ein Recht auf Letzte Hilfe“ mit einem Por-traitfoto, das ihn wie andere Prominente mit geschlossenen Augen zeigt. Mit der Kampagne sollten die Bundespolitik, Öffentlichkeit und Ärzte für das Thema ärztliche Freitodhilfe sensibilisiert werden. Der mit 3.000 Euro dotierte Preis wird in einer Festveranstaltung am Freitag, 14. November 2014, 19 Uhr, an den Preisträger übergeben, zu der wir herzlich einladen. Die Laudatio wird DGHS-Vizepräsident Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher sprechen.

Die Veranstaltung im Rathaus Berlin-Steglitz, Bürgersaal, Schloßstraße 37, 12163 Berlin (direkt am U-Bhf. „Rathaus Steglitz“), ist öffentlich, um Anmeldung per E-Mail an presse@dghs.de oder telefonisch unter 030/21 22 23 37-0 wird gebeten. Ein Pressefoto von Dr. Ralph Giordano (Bildnachweis: DGHS/Evelin Frerk) steht auf www.dghs.de zum download bereit.

DGHS – Mein Weg. Mein Wille.

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt.

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