Existenzgründern droht durch Berufsunfähigkeit oft der Ruin

(Mynewsdesk) Bonn (news4today) – Gefährliche Vorsorge-Lücken bei Existenzgründern! Bei Berufsunfähigkeit durch Unfälle oder Krankheiten drohe Selbstständigen in vielen Fällen der Ruin, wie Experten warnen. Denn von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente seien Selbstständige in vielen Fällen ausgenommen. Nicht zuletzt deshalb sehen Versicherungsexperten die private Berufsunfähigkeitsversicherung für Existenzgründer als unverzichtbar. Branchenkenner wie Ralph Brand, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe in Deutschland, setzen dabei verstärkt auf Kundenorientierung, um die Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst passgenau an den Bedürfnissen der Kunden zu orientieren.

Die Buchführung im Griff, die Kundenkartei wächst. Haben Existenzgründer die Anfangshürden geschafft, wähnen sich viele in ruhigerem Fahrwasser. Erkrankt ein Selbstständiger aber schwer oder hat einen Unfall, droht oft das finanzielle Aus. Verbraucherschützer warnen, dass viele Existenzgründer zu wenig in die Vorsorge für den Fall einer Berufsunfähigkeit investieren. Denn dann sieht es mit staatlicher Unterstützung auch oft schlecht aus. Zwar spart die Politik nicht mit Lob für Start-ups, die innovative Ideen auf den Markt bringen. Auch als Jobmotor sieht die Politik Existenzgründer in einer Schlüsselrolle, gerade in strukturschwachen Regionen. So betonte etwa Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) jüngst: „Thüringen braucht eine neue Gründerzeit.“

Viel Lob also für Existenzgründer, aber auch viele Risiken: Tritt eine Berufsunfähigkeit ein, können Angestellte zumindest auf eine Erwerbsminderungsrente hoffen, wenn sie die letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Für die meisten Selbstständigen falle diese Hilfe weg, da sie nicht gesetzlich versichert seien, wie Versicherungsexperten erklären. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt daher laut Verbraucherzentrale Bremen zu den wichtigsten Versicherungen.

Bei Aufnahmekriterien und Kalkulationsmodellen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es Verbraucherschützern zufolge aber deutliche Unterschiede zwischen den Versicherern. Für Ralph Brand steht, aus Sicht der Zurich Gruppe in Deutschland, die Kundenorientierung im Vordergrund: „Bereits in der Angebots- und Antragsphase eines Versicherers kann der Versicherungskunde die Kundenorientierung im Angebot zur Absicherung der Berufsunfähigkeit erkennen.“ Dabei komme es vor allem darauf an, dass die Versicherung zu den individuellen Bedürfnissen des Kunden passt, so Ralph Brand. „Kundenorientierung im Leistungsangebot erkennt der Versicherungskunde auch daran, dass neben einem Basisangebot zur Absicherung von Berufsunfähigkeit weitere bedarfsgerechte Absicherungen angeboten werden, wie zum Beispiel eine garantierte Rentensteigerung und eine Nachversicherungsgarantie“, betont Ralph Brand.

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