Mangelhafte gesetzliche Rente für Ingenieure

„Dem Ingenieur ist nix zu schwör“ ist ein bekannter Spruch. Und tatsächlich sieht es so aus, dass wenn ich mich mit Ingenieuren in meiner Kundschaft zusammen setze, diese finanziell erstmal sehr gut gestellt sind. Heute. Doch was passiert dann später einmal, wenn die Arbeitszeit vorbei ist und der wohlverdiente Ruhestand genossen werden soll?

Hierfür ist es wichtig zu wissen, dass die Studienzeiten für die spätere Rente nicht mehr relevant sind. Im Jahre 2005 hat der Gesetzgeber diese endgültig gestrichen. Bedenkt man nun, dass ein Ingenieursstudium im Schnitt 10-12 Semester dauert, fehlen diese Jahre dann doch nachher im Rentenkonto.

Bei manchem Absolventen vergeht dann noch eine gewisse Zeit, bis er oder sie im Wunschunternehmen dann angekommen ist. Es kann also durchaus sein, dass der (Jung)-ingenieur 10 – 12 Jahre nach zum Beispiel einem Handwerker erst anfängt, für seine gesetzliche Altersrente einzuzahlen.

Wie gesagt, zu Arbeitszeiten steht ein Ingenieur gut da, bei Einstiegsgehältern, die 2013 bei rund 44.000 Euro lagen.

Jetzt kann man allerdings als Arbeitnehmer nicht nach belieben in die gesetzliche Rente einzahlen, nach dem Motto „Ich zahle da mehr Geld rein, dann kommt auch mal später mehr raus“. Zum einen ist die gesetzliche Rentenversicherung keine kapitalgedeckte Rente, sondern eine umlagenfinanzierte Einrichtung. Dass heißt: Was heute reingeht, wird morgen an die aktuellen Rentner ausbezahlt.
Zum andern hat der Gesetzgeber ein Deckel nach oben eingebaut, bis zu dem man maximal einzahlen kann. In 2014 werden bis maximal 5.950 Euro brutto für die Berechnung des Rentenanspruchs herangezogen. Alles darüber hinaus ist für die Rente unerheblich.

Das bewirkt zum einen, dass die Rente nicht über einen bestimmten Punkt „hinauswachsen“ kann. Zum anderen ist es bei vielen meiner Kunden so, dass mit wachsendem Einkommen sich auch nach und nach der Lebensstandard anpasst. Wer irgendwann mal als Angestellter 80 – 90.000 Euro im Jahr verdient, lebt nicht – oder nur selten – auf dem Niveau von 40.000 Euro. Die Einrichtung passt sich auch immer an die Wohnungsgröße an.

Geht der Ingenieur jetzt irgendwann in den Ruhestand – und hat sich nur auf die gesetzliche Versorgung verlassen – so fällt er in einen tiefen Abgrund. Erstens hatte er weniger Zeit, die gesetzliche Rente zu „füttern“. Zweitens ist er an einen viel höheren Standard gewöhnt. Und drittens muss er oder sie jetzt im Alter noch einen Teil seiner Krankenversicherung selber bezahlen.

Es macht also durchaus Sinn, sich so früh wie möglich mit dem Thema der privaten Altersvorsorge zu beschäftigen.

Der Wolfsburger Versicherungsmakler Florian Rex berät hauptsächlich Privatkunden und hat sich dabei auf angestellte Ingenieure spezialisiert. Der Fokus liegt hierbei auf der Einkommenssicherung sowie der RuhestandsVersorgung.

Kontakt
Der Wolfsburger Versicherungsmakler
Herr Florian Rex
Reislinger Straße 57
38446 Wolfsburg
05361/4639619
05361/4639640
info@wolfsburger-versicherungsmakler.de
http://www.wolfsburger-versicherungsmakler.de