„Reifenpflicht in Italien“ – D.A.S. Verbraucherfrage der Woche

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

Michele P. aus Ulm:
Wir haben gerade ein Auto gebraucht gekauft und möchten demnächst damit Urlaub in der Toskana machen. Am Wagen sind noch Winterreifen montiert. Stimmt es, dass man in Italien im Sommer nicht mit Winterreifen fahren darf?

Michaela Zientek, Juristin der D.A.S Rechtsschutzversicherung:
Zwar sind in Italien im Sommer nicht alle Winter- und Allwetterreifen verboten. Es gibt aber ein Verbot für Reifen der Geschwindigkeitsklassen L, M, N, P und Q. Davon sind hauptsächlich Winterreifen betroffen. Zusätzlich gilt: Der Geschwindigkeitsindex des aufgezogenen Reifens darf nicht kleiner sein als der Index laut Zulassungsbescheinigung Teil I. Achtung: Hier ist der Reifen-Geschwindigkeitsindex im Fahrzeugschein gemeint, nicht die Höchstgeschwindigkeit des PKW. Auf den Reifen finden Sie den Geschwindigkeitsindex als letzten Buchstaben, z.B. 185/70 R 13 T. Diese Regeln gelten zwischen 15. Mai und 15. Oktober. Halten Sie sich nicht daran, drohen Geldbußen bis zu 1.682 Euro – oder sogar die Sicherstellung des Fahrzeugs. Daher: Steigen Sie vor dem Italien-Urlaub auf Sommerreifen um!
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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2013 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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