„Sicher auf Volksfesten unterwegs“ – ERGO Verbraucherinformation

Wenn das Schunkeln teuer wird…

"Sicher auf Volksfesten unterwegs" - ERGO Verbraucherinformation

Zahlreiche Volksfeste locken in Deutschland jedes Jahr Millionen von Besuchern an. Zwischen dem Feiern im Bier- oder Weinzelt und dem Trubel in den Straßen zwischen den Fahrgeschäften sollten Besucher aber einiges beachten. Praktische Hinweise geben die Experten der ERGO Versicherungsgruppe.

Herbstzeit ist Volksfestzeit in Deutschland. Ob der Cannstatter Wasen in Stuttgart, das Oktoberfest in München, der Kramermarkt in Oldenburg, der Send im Münsterland oder das Deutsche Weinlesefest in Neustadt an der Weinstraße: Wer gerne ein Volksfest besucht, hat im Herbst die große Auswahl. Doch das gesellige Treiben kann manchmal auch unangenehme Folgen haben:

Gefährliches Schunkeln

Besonders auf dem Münchner Oktoberfest bleiben die Bierzeltgäste selten lange sitzen: Je (feucht-)fröhlicher die Stimmung, desto eher stehen die Besucher auf den Bierbänken, schunkeln zur Musik der Kapelle und prosten sich mit ihren Bierkrügen zu. Ein im wahrsten Sinne des Wortes oft wackeliges Vergnügen. Nicht selten kommt es dabei zu Stürzen. „Die Folgen für den Stürzenden, aber auch für andere Gäste, können schmerzhafte Prellungen, im schlimmsten Fall sogar bleibende Beeinträchtigungen sein“, warnt Rudolf Kayser, Unfallexperte von ERGO. Auf die gesetzliche Unfallversicherung können die Betroffenen bei einem privaten Festbesuch nicht zählen: Staatliche Hilfen gibt es nur, wenn der Unfall während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg erfolgt. Um mit den Folgen von Unfällen im privaten Bereich besser zurechtzukommen, empfiehlt sich daher eine private Unfallversicherung. Ob ein Unfall beim Betriebsausflug aufs Volksfest als Arbeitsunfall gilt, hängt laut Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, von mehreren Voraussetzungen ab: „Wenn der Arbeitgeber die Veranstaltung plant oder planen lässt und auch Vorgesetzte teilnehmen, dann greift unter Umständen der gesetzliche Unfallschutz. Die Veranstaltung muss jedoch allen Mitarbeitern – bei Großbetrieben zumindest allen Beschäftigten einer Abteilung oder anderer betrieblicher Einheiten – offen stehen.“ Vorsicht ist geboten bei ausschließlich selbst verursachten Gefahren: Fällt ein Mitarbeiter infolge starken Alkoholkonsums von der Sitzbank, gilt das meist nicht mehr als versicherter Arbeitsunfall.

Anspruch auf Schmerzensgeld beim Sturz?

Doch wie sieht es aus, wenn ein Festzeltbesucher einen anderen Gast beim fröhlichen Schunkeln von der Bank schubst und der sich dabei verletzt? „Auch ein Volksfest ist kein rechtsfreier Raum“, erklärt die D.A.S. Rechtsexpertin. „Hier gelten die gleichen Haftungsmaßstäbe wie sonst auch.“ Das heißt konkret: Wenn der Verletzte nachweist, wer für seinen Sturz verantwortlich ist, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Allerdings muss er damit rechnen, dass auch sein eigenes Verhalten Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes hat. Denn nach einem Urteil des Amtsgerichts München (Az. 155 C 4107/07) müssen sich auch bei einem Volksfest alle Zeltbesucher umsichtig verhalten und auf das Verhalten ihrer Tisch- und Banknachbarn achten. Im Bierzelt müsse jeder damit rechnen, dass ein anderer beispielsweise von der Bank stürzt.

Nach dem Fest ans Steuer?

Wer zur Volksfestzeit mit dem Auto unterwegs ist, sollte beim Trinken Zurückhaltung üben. „Bereits ab einer geringen Konzentration von Alkohol im Blut sind Seh- und Hörfähigkeit sowie Reaktionsvermögen beeinträchtigt!“, warnt der Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung, Dr. Wolfgang Reuter. Zwar baut der Körper jede Stunde pro Kilogramm Körpergewicht 0,15 g Alkohol ab. Dieser Abbauprozess beginnt bereits ab dem ersten Schluck Alkohol. Aber: Weder viele Flaschen Wasser noch ein „Ausschwitzen“ durch besonders aktives Tanzen im Bierzelt helfen, den Abbau zu beschleunigen und schneller nüchtern zu werden. Autofahrer unter Alkoholeinfluss müssen mit Strafen wie Bußgeld, Führerscheinentzug und sogar einer möglichen Freiheitsstrafe rechnen. Und: „Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, riskiert laut den verkehrsrechtlichen Bestimmungen auch seinen Kfz-Versicherungsschutz“, so der Kfz-Versicherungsexperte Frank Mauelshagen von ERGO. Daher sein Rat: „Beim Volksfestbesuch ganz auf das Auto verzichten und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen!“
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Kurzfassung:

Sicherheit auf Volksfesten

Wenn beim Schunkeln ein Unfall geschieht

– Wer zahlt, wenn es beim Schunkeln zu einem Unfall kommt?
– Wann gilt ein Unfall auf dem Volksfest als Arbeitsunfall?
– Besteht Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Unfall beim Schunkeln?
– Welche Auswirkungen hat Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit?

Jedes Jahr locken zahlreiche Volksfeste in Deutschland Millionen von Besuchern an. Beim Feiern im Bier- oder Weinzelt sollten diese aber einiges beachten. Denn nicht selten kommt es beim Schunkeln auf den Bänken zu einem Sturz. „Die Folgen für den Stürzenden, aber auch für andere Gäste, können schmerzhafte Prellungen, im schlimmsten Fall sogar bleibende Beeinträchtigungen sein“, warnt Rudolf Kayser, Unfallexperte von ERGO. Auf die gesetzliche Unfallversicherung können die Betroffenen bei einem privaten Festbesuch nicht zählen: Staatliche Hilfen gibt es nur, wenn der Unfall während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg erfolgt. Um mit den Folgen von Unfällen im privaten Bereich besser zurechtzukommen, empfiehlt sich daher eine private Unfallversicherung. Und wann gilt ein Unfall beim Betriebsausflug aufs Volksfest als Arbeitsunfall? Das hängt laut Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, unter anderem davon ab, ob der Arbeitgeber die Veranstaltung plant oder planen lässt und auch Vorgesetzte teilnehmen. Doch wie sieht es aus, wenn ein Festzeltbesucher einen anderen Gast beim Schunkeln von der Bank schubst und der sich dabei verletzt? „Auch ein Volksfest ist kein rechtsfreier Raum“, erklärt die D.A.S. Rechtsexpertin. Das heißt konkret: Wenn der Verletzte nachweist, wer für seinen Sturz verantwortlich ist, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Allerdings kann auch sein eigenes Verhalten Einfluss auf die Höhe des Schmerzensgeldes haben. Wer zur Volksfestzeit mit dem Auto unterwegs ist, sollte beim Trinken Zurückhaltung üben. „Bereits ab einer geringen Konzentration von Alkohol im Blut sind Seh- und Hörfähigkeit sowie Reaktionsvermögen beeinträchtigt!“, warnt der Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung, Dr. Wolfgang Reuter. Autofahrer unter Alkoholeinfluss müssen mit Strafen wie Bußgeld, Führerscheinentzug und sogar einer möglichen Freiheitsstrafe rechnen. Und: „Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, riskiert laut den verkehrsrechtlichen Bestimmungen auch seinen Kfz-Versicherungsschutz“, so der Kfz-Versicherungsexperte Frank Mauelshagen von ERGO. Daher sein Rat: „Beim Volksfestbesuch ganz auf das Auto verzichten und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen!“
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