Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Der Mieter hat, wenn die Wohnung komplett übergeben wurde, das Recht zu bestimmen, wer zu der Wohnung Zutritt erhält. Allerdings hat auch der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen...