Bafin teilt mit

Die BaFin hat eine Allgemeinverfügung zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch erlassen, das zu den wichtigsten Risiken der deutschen weniger bedeutenden Institute (Less Significant Institutions – LSIs) gehört. Die Allgemeinverfügung soll sicherzustellen, dass das Zinsänderungsrisiko in angemessener Weise mit Eigenmitteln unterlegt wird.

Sie richtet sich an alle Institute, die unter das Rundschreiben zu Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch fallen und im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) noch keinen bestandskräftigen Bescheid erhalten haben.